Regionalbudget
Sie haben eine gute Idee, um unsere Region voran zu bringen? Dann ist das Regionalbudget vielleicht genau richtig, um in die Umsetzung zu kommen.
Mit dem Regionalbudget KielRegion III möchten wir die Region in unseren Schwerpunktthemen Wirtschaft und Arbeit, Mobilität, Klima und Gesundheit sowie im Querschnittsthema Regionalmarketing gut und zukunftsfähig aufstellen.
Aktuell stehen noch 25.000 Euro an Restmitteln zur Verfügung! Diese Restmittel bieten möglichen Projektträgern die Chance, ihre innovativen Ideen und Projekte zu fördern. Projektanträge (bestehend aus Antragsformular und Projektskizze) nehmen wir in der laufenden Auswahlrunde bis zum 31. März 2024 entgegen. Bei einer Bewilligung durch den Lenkungsausschuss der KielRegion ist ein Projektstart zum Sommer 2024 möglich (bei einer Bewilligung).
Das Regionalbudget KielRegion III ist zum 1. Oktober 2022 in die dritte Förderperiode gestartet. Über eine Laufzeit von drei Jahren stehen insgesamt 900.000 € Fördermittel bereit. Die Förderung erfolgt aus dem Landesprogramm Wirtschaft beziehungsweise der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die KielRegion GmbH verwaltet das Budget und nimmt Anträge entgegen. Die Förderquote liegt bei 60 Prozent. Das bedeutet, dass die Projektpartner:innen 40 Prozent Eigenanteil einbringen müssen.
Mit dem Regionalbudget KielRegion III fördern wir regionale Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Arbeit, Mobilität, Klima und Gesundheit sowie Regionalmarketing welche…
- die regionale Kooperation weiter stärken,
- regionale Wachstumspotentiale mobilisieren und stärken,
- Maßnahmen des Regionalmarketings verstärken oder / und
- die Fachkräfteversorgung verbessern.
Unser Ziel ist es, gute Projektideen auf regionaler Ebene in die Umsetzung zu bringen. Mögliche Regionalbudget-Projektträger:innen sind:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51–68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist, sowie
- natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
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